30 Tage kostenlos testen

30 Tage kostenlos testen
AGB und Impressum *

Wettbewerb

Wettbewerb
AGB und Impressum *

Kontakt

border
border

AGB und Impressum

Impressum

Webseitenbetreiber

BERTA DIGITAL
BERTA Kommunikation AG
Bertastrasse 1
8003 Zürich
www.berta-digital.ch

Hostingpartner

cyon GmbH
Aeschengraben 6
4051 Basel
www.cyon.ch

AGB

1. ANWENDUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS

(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der BERTA Kommunikation AG («BERTA») und dem Kunden (je einzeln die «PARTEI», gemeinsam die «PARTEIEN») im Zusammenhang mit den von BERTA über die Plattform BERTA DIGITAL zu erbringenden Dienstleistungen («BERTA DIGITAL»). BERTA DIGITAL kann über die Webseite www.bertadigital.ch abgerufen werden.

(b) Diese AGB gelten für alle Leistungen, welche der Kunde von BERTA in Bezug auf BERTA DIGITAL bezieht, insbesondere auch Folgegeschäfte, selbst wenn die PARTEIEN im Einzelfall nicht auf die AGB verweisen.

(c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. VERTRAGSSCHLUSS

(a) Offerten von BERTA sind 30 Tage gültig, sofern die Offerte keine andere Gültigkeitsdauer festlegt.

(b) Mit seiner Anmeldung über die Webseite www.berta-digital.ch stellt der Kunde BERTA einen Antrag zu. BERTA steht es frei, diesen anzunehmen oder abzulehnen. BERTA wird dem Kunden die Annahme oder Ablehnung des Antrags mittels E-Mail mitteilen. Mit Annahme von BERTA kommt ein Vertrag zwischen BERTA und dem Kunden zustande (der «VERTRAG»).

(c) Der VERTRAG besteht aus folgenden Bestandteilen, wobei bei Widersprüchen die folgende Rangfolge gilt:

(i) Registrierungsbestätigung;
(ii) Anhänge;
(iii) AGB von BERTA.

3. LEISTUNGEN VON BERTA

BERTA erbringt die im VERTRAG bezeichneten Leistungen zu den angegebenen Preisen, die auch auf www.berta-digital.ch ausgewiesen sind. Darüber hinaus werden auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen erbracht (gemeinsam die «DIENSTLEISTUNGEN»).

4. BEIZUG VON DRITTEN

(a) Zur Erfüllung der DIENSTLEITUNGEN kann BERTA jederzeit Dritte beiziehen.

(b) Zieht der Kunde im Zusammenhang mit den DIENSTLEISTUNGEN Dritte bei (z.B. eine Druckerei), trägt der Kunde die vollständige Verantwortung für sämtliche Handlungen inklusive Instruktion dieses Dritten.

5. LEISTUNG UND PFLICHTEN DES KUNDEN

(a) Der Kunde gibt BERTA rechtzeitig alle für die Erfüllung der DIENSTLEISTUNGEN erforderlichen Vorgaben bekannt. Er stellt die notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(b) BERTA teilt dem Kunden allfällige weitere notwendige Mitwirkungshandlungen frühzeitig mit.

(c) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, erlischt jede Pflicht von BERTA zur Einhaltung von zugesicherten Terminen. Etwaige durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehende Mehrkosten und -leistungen sind vom Kunden zu vergüten.

(d) Registriert BERTA im Rahmen der Erfüllung der DIENSTLEISTUNGEN im Auftrag des Kunden Internet-Domain-Namen, sichert der Kunde BERTA zu, dass er das Recht zur Verwendung des Domain-Namens besitzt. Gleichzeitig anerkennt der Kunde die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle, die für die Vergabe des Domain-Namens zuständig ist. Der Kunde trägt die Kosten für die Registrierung.

6. VERGÜTUNG, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(a) Der Kunde bezahlt BERTA die im VERTRAG bezeichnete Vergütung, die auch auf www.berta-digital.ch ausgewiesen wird. Es handelt sich dabei um einen Festpreis. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(b) Sollten für die Implementierung des Benutzerkontos beim bestehenden Hosting-Anbieter und/oder Webadministrator des Kunden zusätzliche Kosten anfallen oder auf Wunsch des Kunden von BERTA zusätzliche DIENSTLEISTUNGEN erbracht werden, sind diese BERTA vom Kunden zu den üblichen Honoraransätzen von BERTA zuzüglich einer Kleinspesenpauschale von 3 Prozent und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zusätzlich zu vergüten.

(c) Mandatsbezogene Fremdkosten von BERTA werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(d) Die Rechnungsstellung in Bezug auf gemäss Ziffer 6(a) erfolgt jeweils zu Beginn der Vertragsperiode, d.h. erstmals nach Bestätigung des BERTA DIGITAL-Benutzerkontos durch den Kunden nach Ablauf des Probemonats. Die Rechnungsstellung gemäss Ziffer 6(b) erfolgt monatlich Der Kunde ist zur Bezahlung sämtlicher Rechnungen innert 20 Tagen nach Eingang der Rechnung verpflichtet.

(e) Wird eine Rechnung vom Kunden nicht fristgerecht bezahlt, kann BERTA die Erbringung sämtlicher DIENSTLEISTUNGEN ohne weitere Ankündigung unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und diesen VERTRAG frist- und entschädigungslos auflösen.

(f) Nach Ablauf der Zahlungsfrist einer Rechnung gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug und schuldet BERTA Verzugszins von 5%.

(g) Für Mahnungen kann BERTA Mahngebühren erheben. Der Kunde trägt sämtliche weiteren Kosten, die BERTA durch den Zahlungsverzug entstehen.

7. KUNDENDATEN

(a) Beim Umgang mit Daten hält sich BERTA an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. BERTA kann alle Daten erheben, speichern und bearbeiten, die für die Erfüllung der DIENSTLEISTUNGEN, für die Pflege der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Alle Daten, insbesondere Passwörter des Kunden, die BERTA für die Ausführung der DIENSTLEISTUNGEN erhält, werden vertraulich behandelt und nach Beendigung der DIENSTLEISTUNGEN fachgerecht gelöscht.

(b) BERTA kann für das Einholen von Kreditauskünften, die Rechnungsstellung, das Inkasso und zum Erbringen der vertraglichen Leistungen Daten des Kunden an ausgewählte Dritte weitergeben.

(c) BERTA trifft Vorkehrungen, um die von ihr eingesetzte Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören kann jedoch nicht gewährt werden. BERTA kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.

8. VERTRAULICHKEIT

(a) Die PARTEIEN verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem VERTRAG zur Kenntnis gelangenden Informationen und Dokumente jeglicher Art («VERTRAULICHE INFORMATIONEN») absolut geheim zu halten und diese ausschliesslich im Zusammenhang mit diesem VERTRAG zu verwenden. Sämtliche anderweitige Nutzung der VERTRAULICHEN INFORMATIONEN ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die andere PARTEI untersagt.

(b) Die PARTEIEN verpflichten sich, nach Beendigung dieses VERTRAGS sämtliche physisch oder elektronisch bei ihr bestehenden VERTRAULICHEN INFORMATIONEN unwiderruflich zu vernichten und die Vernichtung der anderen PARTEI auf erste Aufforderung hin schriftlich zu bestätigen.

(c) Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung dieses VERTRAGS solange an, als die PARTEIEN ein Interesse an der Geheimhaltung haben.

(d) Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Auskunftspflichten.

9. IMMATERIALGÜTERRECHTE

(a) Alle Rechte an bestehendem oder bei der Erfüllung der DIENSTLEISTUNGEN durch BERTA entstehendem geistigen Eigentum verbleiben bei BERTA oder den berechtigten Dritten.

(b) Der Kunde erhält das unbefristete, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der bei der Erfüllung der DIENSTLEISTUNGEN durch BERTA entstehenden Immaterialgüterrechte.

(c) Verletzt der Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte Dritter und wird BERTA dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde BERTA dafür schadlos zu halten.

(d) Der Kunde räumt BERTA die für die Erbringung ihrer DIENSTLEISTUNGEN nötigen Nutzungsrechte an den Immaterialgüterrechten des Kunden ein. Sämtliche Immaterialgüterrechte des Kunden verbleiben jedoch vollumfänglich beim Kunden.

10. GEWÄHRLEISTUNG

(a) BERTA steht dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein.

(b) Im Übrigen wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

(c) Insbesondere bemüht sich BERTA um eine hohe Verfügbarkeit der von ihr eingesetzten Infrastruktur, kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren übernehmen. BERTA behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können.

(d) Sollte das Benutzerkonto eines Kunden Ziel eines Hackerangriffs werden, behält sich BERTA vor, den Account temporär zu deaktivieren, um die Funktionalität des Gesamtsystems für alle anderen Kunden gewährleisten zu können.

11. HAFTUNG VON BERTA

(a) Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden haftet BERTA unbeschränkt.

(b) Für Schäden, die BERTA durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet sie bis zu zum Betrag der im letzten Vertragsjahr für das BERTA DIGITAL-Benutzerkonto vom Kunden bezahlte Vergütung gemäss Ziffer 6(a).

(c) Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Imageschäden und Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(d) BERTA haftet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer DIENSTLEISTUNGEN.

12. HÖHERE GEWALT

Kann BERTA aufgrund höherer Gewalt, wie zum Beispiel Naturereignissen von besonderer Intensität, Streik, Aufruhr, kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Leistungsstörungen bei Dritten, Stromausfall, Virenbefall, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, Ausfällen der öffentlichen Transportoder Kommunikationsinfrastruktur ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von BERTA ist in diesen Fällen vollständig ausgeschlossen.

13. INKRAFTTRETEN, DAUR UND BEENDIGUNG

(a) Dieser VERTRAG tritt mit Annahme des Antrags des Kunden durch BERTA mittels E-Mail für eine befristete Dauer in Kraft.

(b) Mit der Annahme des Antrags des Kunden durch BERTA gilt der Vertrag zunächst für eine befristete Dauer von einem Monat («PROBEMONAT»). Nach Ablauf des PROBEMONATS kann der Kunde den VERTRAG bestätigen. Mit dieser Bestätigung gilt der VERTRAG ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des PROBEMONATS für eine feste Dauer von 12 Monaten. Während dieser Dauer kann der VERTRAG nicht gekündigt werden.

(c) Der VERTRAG kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden festen Vertragsdauer schriftlich per Brief gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate.

(d) BERTA kann den VERTRAG nach schweren Vertragsverletzungen durch den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos künden. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Schriftlichkeitsvorbehalt

Dieser VERTRAG kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung (E-Mail ausreichend) zwischen den PARTEIEN abgeändert werden. Dies gilt auch für diese Ziff. 14.1.

14.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses VERTRAGS unwirksam sein oder werden oder dieser VERTRAG eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den PARTEIEN ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

14.3 Verrechnung

Der Kunde darf behauptete Schadenersatzansprüche oder sonstige Forderungen nicht mit Ansprüchen von BERTA auf Entschädigung verrechnen.

14.4 Abtretung und Übertragung

Die Übertragung dieses VERTRAGS und/oder Abtretung von unter oder im Zusammenhang mit diesem VERTRAG entstehenden Forderungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gegenpartei.

14.5 Anwendbares Recht

Dieser VERTRAG untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Regeln betreffend das internationale Privatrecht und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

14.6 Gerichtsstand

Ausschliesslich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem VERTRAG ist Zürich 3 & 9.